Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Informationen zu unseren Verträgen und Dienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Rtprshipping.pro (nachfolgend „Dienstanbieter“) gelten für alle Verträge über Seefracht-Logistik, Chartermanagement und Zollabwicklung sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die zwischen dem Dienstanbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstanbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Dienstanbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der weltweiten Containerverschiffung, Seefracht-Logistik, des Chartermanagements und der Zollabwicklung. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in individuellen Verträgen oder Auftragsbestätigungen festgelegt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Dienstanbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Dienstanbieter oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger anfallender Zölle, Gebühren und Abgaben. Kosten für zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Auftrags werden gesondert berechnet.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Dienstanbieters sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstanbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Leistungserbringung
5.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen und bei der Erbringung der Dienstleistung angemessen mitzuwirken. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5.2 Termine und Fristen
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindlich. Unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt entbinden den Dienstanbieter für die Dauer ihrer Auswirkung von der Einhaltung vereinbarter Fristen.
6. Haftung
Der Dienstanbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstanbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Streiks, behördliche Anordnungen oder ähnliche unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, befreien den Dienstanbieter für die Dauer ihrer Dauer von den Leistungspflichten. Der Dienstanbieter wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende solcher Ereignisse informieren.
8. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01. Januar 2026